Jährlich werden Hunderte Kinder von einem Elternteil ins Ausland entzogen. Die Zahl steigt mit der Zunahme binationaler Ehen. Der andere Elternteil steht nicht nur ohne Kind da: Auch Hilfe von Gericht oder Staat endet oft an Ländergrenzen.
„Das Schlimmste ist, immer wieder alleine nach Hause
zu fahren“, sagt Katharina nach einer ihrer vielen Reisen nach Tunesien.
Es ist das Heimatland des Vaters ihrer zwei Kinder. Und es ist der Ort,
an dem sich ihre Töchter seit fast drei Jahren aufhalten. Gegen den
Willen der Mutter.
Katharina ist Ärztin in Hannover. Sie war
jahrelang mit dem Vater der Kinder verheiratet, auch nach der Trennung
hatten sich beide zunächst gut arrangiert, im Sinne der Kinder. Sie war
einverstanden, als er ihr vorschlug, mit den Kindern in seine Heimat zu
fliegen. Um die Großeltern zu besuchen und zu sehen, wo ihr Vater
herkommt. Im Sommer 2015 flogen die Mädchen – damals sechs und acht –
mit ihrem Vater nach Tunesien. Und kamen seitdem nicht mehr zurück. Und
das, obwohl Katharina inzwischen sowohl in Deutschland als auch in
Tunesien das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat. Aber die
tunesischen Behörden setzen das geltende Recht einfach nicht durch. So
oft sie kann, fliegt Katharina nach Tunesien, setzt sich mit dem
Jugendamt und den Gerichten auseinander – bisher vergeblich. Besonders
absurd: Der Vater sitzt seit Längerem in Hannover im Gefängnis – wegen
Kindesentzug. Trotzdem verhindert er immer noch, dass die Kinder zurück
nach Deutschland kommen. Sie leben in der tunesischen Provinz bei ihren
Großeltern und anderen Verwandten – aber ohne ihre Eltern
Die Zahl binationaler Paare steigt seit Jahren stetig an. Im Zuge der Globalisierung, der Freizügigkeit innerhalb der EU, der Migration aus Drittländern und der zunehmenden Mobilität wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln zueinanderfinden. Wenn diese Beziehungen auseinanderbrechen, kommt es oftmals zu Schwierigkeiten, wenn ein Partner mit dem Kind in sein Heimatland zurückkehren möchte. Etwa 20 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder haben einen ausländischen Elternteil. Insgesamt werden jährlich schätzungsweise mehrere Hundert Kinder von einem Elternteil ins Ausland entführt. Davor steht oftmals ein erbitterter Streit ums Sorgerecht.
Jürgen kommt im Sommer 2017 aus dem Urlaub zurück. Mit seiner polnischen Ex-Freundin – sie wohnt ein paar Straßen weiter – teilt er sich das Sorgerecht für den gemeinsamen vierjährigen Sohn Alexander. Kurz nach seiner Rückkehr ist eine Übergabe des Kindes geplant. Doch Frau und Sohn sind verschwunden. Alexanders Kinderzimmer ist seitdem leer. Jürgens Ex-Freundin hat ihn nach Polen verschleppt. Ein Staat mitten in der Europäischen Union, der das Haager Kindesentführungsübereinkommen unterschrieben hat. Ziel und Zweck des Übereinkommens ist es, das Kind möglichst schnell in den Staat des bisherigen Wohnsitzes zurückzubringen. Trotzdem führt Jürgen seit einem Jahr einen verzweifelten Rechtsstreit. Denn obwohl es ein Rückführungsübereinkommen gibt, scheuen sich Regierungen in solchen Fällen oft, in die Souveränität eines anderen Staates einzugreifen. Die Gerichtstermine in Polen ziehen sich, die Mutter versucht, das Verfahren so lange wie möglich hinauszuzögern.
Katharina setzt ihre Hoffnungen in die deutsche Politik. Sie glaubt, dass nur Druck von oben die tunesischen Behörden zu einer Handlung bewegen kann. Sie hat an alle ranghohen Politiker geschrieben, versucht, so oft es geht, ins persönliche Gespräch zu kommen und auf ihren Fall aufmerksam zu machen – bisher vergeblich. Deshalb fasst sie einen neuen Plan, wie sie ihre Kinder vielleicht endlich zurückbekommen kann.
So unterschiedlich, wie ihre Geschichten sind: Katharina und Jürgen eint die Hoffnung. Die Hoffnung darauf, dass sie ihre Kinder irgendwann zurückbekommen. Die Hoffnung, dass ihr Kampf nicht umsonst ist. Denn als Mutter oder Vater, das sagen beide, kann man die Hoffnung nie aufgeben. Denn dies würde bedeuten, das eigene Kind aufzugeben.
„37 Grad“ zeigt den Kampf um das eigene Kind über Ländergrenzen hinweg, gegen Behörden, Gerichte und den Menschen, den man einmal geliebt hat.